Parkett Mangold

Perfekte Parkett-Ideen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR WWW.PARKETT-IDEE.DE

1. Geltung

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, Auskünften u.a. Die AGB gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn deren Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.
1.2 Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder sonstigen Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen des Kunden erlangen nur Gültigkeit, wenn diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen oder wenn sie in jedem Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden. Als Anerkennung gilt weder unser Schweigen auf die Zusendung von Bedingung noch die Ausführung eines Vertrages durch uns.

2. Angebote

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Jedes Geschäft kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch die Ausführung des Vertrages zustande.
2.2 Alle Änderungen, Ergänzungen, mündliche Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um Gültigkeit zu erlangen

3. Lieferungen, Lieferfristen und Verzugsschaden

3.1 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt
3.2 Lieferfristen und –termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich die Verbindlichkeit vereinbart wurde.
3.3 Bei Verzögerungen der Lieferung infolge Ereignisse höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände, wie z. B. Streik, Aussperrung, Personalmangel, nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen usw., auch wenn diese bei unseren Vorlieferanten eintreten, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Dauern diese Umstände mehr als drei Monate an und ist nicht zu übersehen, ob und wann sie enden oder erschweren diese Umstände uns die Lieferung unzumutbar oder machen diese unmöglich, sind wir berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung benachrichtigen.
3.4 Bei einer für den Kunden unzumutbaren Verzögerung der Lieferung ist dieser nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Kunden ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt.
3.5 Bei Verzögerung oder Nichtlieferung, welche auf unserem Verschulden beruhen, wird der nachweislich entstandene, im Zeitpunkt des Vertragabschlusses voraussehbare unmittelbare Schaden ersetzt, nicht also insbesondere entgangener Gewinn oder ein sonstiger mittelbarer Schaden, insbesondere Mangelfolgeschaden. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Kenntnis des Schadens uns diesen schriftlich mitzuteilen. Unsere Haftung wird auf höchstens 5% des vereinbarten Entgeltes für denjenigen Teil der Gesamtlieferung beschränkt, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht voll vertragsmäßig geliefert wird.
Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

4. Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Kunde vor Fertigung der in Auftrag gegebenen Waren vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, eine Abstandsentschädigung in Höhe von 30% des Auftragswertes zu beanspruchen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der uns durch den Rücktritt entstandene Schaden (entstandene Kosten und entgangener Gewinn) wesentlich niedriger ist. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Vertragskündigung durch den Kunden von uns zu vertreten ist.
Erfolgt die Vertragskündigung nach Beginn der Fertigung, so kommen zu der Abstandsentschädigung nach Satz 1 die bis dahin aufgelaufenen Fertigungskosten hinzu.
Satz 2 der Ziff. 4 gilt entsprechend.

5. Transport und Anlieferung

5.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Die Ware gilt mit Verlassen des Werk oder des Auslieferungslagers als bedingungsgemäß geliefert. Die zum vereinbarten Termin versandbereit gehaltene Ware muss sofort abgerufen werden, anderenfalls oder bei Unmöglichkeit der Versendung sind wir berechtigt, diese auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen, unter Anrechnung der dadurch entstandenen Kosten.
5.2 Bei nachträglicher Änderung der Lieferadresse trägt der Kunde die dadurch entstandenen Kosten.
5.3 Eine Haftung für Schäden, die auf dem Transport entstehen, wird nicht übernommen, es sei denn, diese Schäden werden durch unsere firmeneigenen Transportpersonen mit Firmenfahrzeugen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Der Empfänger muss Transportschäden unverzüglich auf dem Frachtbrief durch den Frachtführer und seine Unterschrift bestätigen lassen, damit Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, anderenfalls gehen solche Schäden zu Lasten des Empfängers.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, rein netto, ab Firmensitz Weiler im Allgäu.
6.2 Wir behalten uns vor, bei einer Erhöhung von Material- und Rohstoffpreisen, Löhnen und Gehältern oder Herstellungs- und Transportkosten die am Tag der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
6.3 Für Warenlieferungen erfolgt die Zahlung innerhalb 30 Tagen netto Kasse. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto.
Zahlungen erfolgen in bar oder durch Scheck oder Banküberweisung.
6.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen iHv 5% über dem Basiszinssatz (§275 BGB). Wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen, sind die Verzugszinsen höher und wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist, niedriger anzusetzen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.5 Gegen unsere Forderungen kann nur mit Gegenansprüchen aufgerechnet werden, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind.
6.6 Werden die Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten oder treten nach Vertragsschluß Umstände ein bzw. werden uns bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden erheblich in Frage stellen, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Darüber hinaus sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche insbesondere berechtigt, vor Lieferung Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheiten zu verlangen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6.7 Zahlungen an unsere Mitarbeiter befreien den Kunden uns gegenüber nur, wenn eine schriftliche Inkassovollmacht vorliegt. Unsere Vertreter haben keine Inkassovollmacht.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits entstandenen aber noch nicht fälligen oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig abgeschlossenen Verträgen, vor.
7.2 Der Kunde darf ausschließlich im ordnungsgemäßen Geschäftsgang über die Ware verfügen, und sie insbesondere weiterveräußern, soweit und solange unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gewahrt bleiben und der Kunde sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Zu anderen Verfügungen, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Kunde nicht berechtigt. Er ist verpflichtet, etwaige Vollstreckungsmaßnahmen sowie den Beginn eines Insolvenzverfahrens unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen.
7.3 Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung bzw. Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware werden schon jetzt sicherheitshalber an uns abgetreten. Alle Vorausabtretungen stehen unter der auflösenden Bedingung der vollständigen Erfüllung aller uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehenden Forderungen. Der Kunde ist widerruflich berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bzw. Weiterverarbeitung selbst einzuziehen.
7.4 Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Kunde nicht das Alleineigentum gem. § 950 BGB an der neuen Sache. Vielmehr wird die Verarbeitung für uns vorgenommen, wodurch wir Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Rechenwertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der neuen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung werden.
Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für uns. Die danach für uns bestehenden Miteigentumsrechte gelten sinngemäß als Vorbehaltsware entsprechend diesen AGB´s.
In diesen Fällen gilt die Forderung aus der Weiterveräußerung als nur in Höhe des Rechenwertes der Vorbehaltsware als abgetreten.
7.5 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderung um mehr als 20%, so hat der Kunde insoweit Anspruch auf Freigabe der Sicherheiten.
7.6 Wird der Eigentumsvorbehalt geltend gemacht, so gilt dies nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung als Rücktritt vom Vertrag.
Erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen mit uns bestehenden Vertrag nicht, so erlischt sein Recht, die Vorbehaltsware zu besitzen, es sei denn, es handelt sich um geringfügige Verpflichtungen. Wir sind dann ohne Nachfrist oder Rücktrittserklärung berechtigt, das Betriebsgelände des Kunden zu betreten, die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen und sie, unbeschadet der Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen des Kunden, durch freihändigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung, jeweils nach vorheriger schriftlicher Androhung unter Fristsetzung, bestmöglichst zu verwerten. Der Verwertungserlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten auf seine Verbindlichkeiten angerechnet. Ein etwaiger Überschuß wir ihm ausbezahlt.

8. Mängelrüge

8.1 Bei den Naturprodukten sind natürliche Farbdifferenzen gegenüber den vorgelegten Mustern oder bei Nachbestellungen möglich und zulässig, sie berechtigen nicht zu Mängelrügen. Hierfür können wir auch nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden.
8.2 Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel – auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu rügen.
Der Nachweis von Mängeln obliegt dem Kunden. Dieser ist verpflichtet, gleichzeitig mit der schriftlichen Mängelrüge eine größere Materialprobe von unverarbeitetem und unverändertem Material an uns zur Untersuchung einzusenden. Die Kosten der Übersendung werden innerhalb Bundesrepublik Deutschland von uns übernommen, falls die gelieferte Ware fehlerhaft ist.
8.3 Mängel die auf unsachgemäße Lagerung oder Verarbeitung zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
8.4 Wir leisten bei vorhandenen Mängeln Gewähr durch Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist.
Für Ersatzlieferungen haften wir in gleicher Weise wie für die ursprüngliche Lieferung und Leistungen bis zum Ablauf der für die ursprüngliche Lieferung und Leistung geltenden Verjährungsfrist, mindestens aber für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Abschluß der Erbringung der Ersatzlieferung. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

9. Allgemeine Haftungsbegrenzungen

9.1 Ansprüche gegen uns, die nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestanden werden (vgl. insbesondere Ziffer 3.5, 5.4) insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit oder Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung- auch soweit solche Ansprüche in Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen, werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, eines gesetzlichen Vertreters, oder einen unserer Erfüllungsgehilfen. Dieser Ausschluß gilt darüber hinaus nicht, soweit die Ansprüche auf der Verletzung verkehrswesentlicher Pflichten beruhen.
9.2 Sämtliche Ansprüche gegen uns verjähren spätestens ein halbes Jahr nach Gefahrübergang auf den Kunden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, deren Schäden sich als Folge der Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten darstellen, die mit den vorliegenden vertraglichen Beziehungen in keinem Zusammenhang stehen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
10.2 Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma in 88171 Weiler im Allgäu.
10.3 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Lindau (B)  für den Fall, dass
a) die Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind,
b) eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
c) der Kunde nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordung (ZPO) verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
10.3 Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.

11. Geltung deutschen Rechts

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausgeschlossen wird die Anwendung der Convention and Contracts for the international Sale of Goods vom 11.04.1980 (CISG).

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen unberührt. Eventuell unwirksame Bestimmungen sollen durch Regelungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am ehesten entsprechen.

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